Wie funktioniert das mit der Umsatzsteuer?

Umsatzsteuer Content Creator OnlyFans Fansly

Du bist als Content Creator auf Plattformen wie OnlyFans, Fansly, Mym oder BestFans aktiv und verdienst damit Geld? Dann kommst du früher oder später mit dem Thema Umsatzsteuer in Kontakt – und das nicht nur als lästige Pflicht, sondern auch als rechtliche Verantwortung. In diesem Beitrag erfährst du, wie die Umsatzsteuer funktioniert, worauf du als Creator achten musst und welche Ausnahmen und Regelungen es gibt.

Was ist Umsatzsteuer überhaupt?

Die Umsatzsteuer – oft auch Mehrwertsteuer genannt – ist eine Steuer, die auf nahezu alle Verkäufe und Dienstleistungen in Deutschland erhoben wird. Sie beträgt in der Regel 19 %, in bestimmten Fällen 7 %.

Als Selbstständige:r oder Gewerbetreibende:r bist du gesetzlich verpflichtet, diese Steuer auf deine Leistungen zu berechnen und an das Finanzamt abzuführen – es sei denn, du fällst unter die sogenannte Kleinunternehmerregelung.

Wann muss ich als Creator Umsatzsteuer zahlen?

Grundsätzlich gilt: Sobald du regelmäßig Einnahmen erzielst und nicht als „Kleinunternehmer:in“ geführt wirst, musst du auf deine Umsätze Umsatzsteuer abführen. Das betrifft alle Einnahmen, die du z. B. über OnlyFans, Fansly, Mym oder BestFans erhältst.

Die Kleinunternehmerregelung

Bist du im Vorjahr unter 22.000 € Umsatz geblieben und wirst im aktuellen Jahr voraussichtlich unter 50.000 € Umsatz bleiben, kannst du die Kleinunternehmerregelung nach § 19 UStG nutzen. Das heißt:

  • Du erhebst keine Umsatzsteuer auf deine Leistungen
  • Du führst keine Umsatzsteuer ans Finanzamt ab
  • Du darfst aber auch keine Vorsteuer geltend machen

Wichtig: Du musst dich beim Finanzamt explizit für diese Regelung entscheiden. Sie wird oft beim Ausfüllen des steuerlichen Erfassungsbogens angegeben.

Wie ist das bei Plattformen wie OnlyFans, Fansly, Mym & BestFans?

Viele Creator:innen glauben, sie müssten keine Umsatzsteuer zahlen, weil sie von einer Plattform mit Sitz im Ausland bezahlt werden. Das ist ein gefährlicher Irrtum. Die Leistung erbringst du in Deutschland – und diese ist grundsätzlich umsatzsteuerpflichtig.

Reverse-Charge-Verfahren

Wenn du Leistungen an ein Unternehmen im EU-Ausland oder Drittland (wie OnlyFans UK, Fansly USA oder Mym Frankreich) erbringst, kann das sogenannte Reverse-Charge-Verfahren greifen.

BestFans – Sonderfall deutsche Plattform

Da BestFans seinen Sitz in Deutschland hat, gilt hier keine Reverse-Charge-Regel. Wenn du umsatzsteuerpflichtig bist, musst du auf deine Einnahmen über BestFans regulär 19 % Umsatzsteuer abführen – es sei denn, du bist Kleinunternehmer:in.

Wie erfasse ich meine Umsätze korrekt?

Um korrekt mit der Umsatzsteuer umzugehen, solltest du folgende Punkte beachten:

1. Umsatzsteuerliche Registrierung

  • Erfolgt über das Formular zur steuerlichen Erfassung (ELSTER)
  • Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt-IdNr.) wird benötigt – vor allem bei Reverse-Charge

2. Rechnungsstellung

  • Auch wenn Plattformen wie Fansly dir keine klassische Rechnung abverlangen, solltest du intern eigene Abrechnungen erstellen
  • Diese dienen dem Finanzamt als Nachweis

3. Umsatzsteuer-Voranmeldung

  • In der Regel monatlich oder quartalsweise
  • Erfolgt über ELSTER

4. Zusammenfassende Meldung (ZM)

  • Wird bei Reverse-Charge ins EU-Ausland (z. B. Mym) zusätzlich erforderlich

Was ist mit der Vorsteuer?

Wenn du umsatzsteuerpflichtig bist, kannst du die sogenannte Vorsteuer geltend machen. Das bedeutet: Du bekommst die Umsatzsteuer zurück, die du selbst bei Anschaffungen (z. B. Kamera, Licht, Software) bezahlt hast.

Beispiel: Du kaufst ein Ringlicht für 119 €. Darin sind 19 € Umsatzsteuer enthalten. Diese kannst du vom Finanzamt zurückholen – dein tatsächlicher Aufwand sinkt auf 100 € netto.

Typische Fehler bei der Umsatzsteuer – und wie du sie vermeidest

  • Fehlannahme: „Ich arbeite online – Umsatzsteuer betrifft mich nicht.“ → Doch, sie betrifft dich.
  • Keine Rechnung/Belege erstellt: Auch interne Abrechnungen müssen dokumentiert werden.
  • USt-IdNr. nicht beantragt: Diese ist zwingend nötig bei Reverse-Charge ins Ausland.
  • Keine Meldung ans Finanzamt: Bei Rückfragen hilft dir ein spezialisierter Steuerberater für Online-Creator.

Fazit: Umsatzsteuer ist kein Hexenwerk – aber Pflicht

Wer auf OnlyFans, Fansly, Mym oder BestFans aktiv Geld verdient, muss sich früher oder später mit der Umsatzsteuer beschäftigen. Je früher du dich darum kümmerst, desto entspannter wird es. Mit der richtigen Vorbereitung, einem einfachen Buchhaltungssystem und ggf. Unterstützung durch einen Steuerberater hast du das Thema schnell im Griff.

Unser Tipp: Ignoriere Steuern nicht – baue sie aktiv in dein Business ein. Das schützt dich nicht nur vor Ärger, sondern macht dich langfristig professioneller und erfolgreicher.

 

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