Mit dem ersten Euro, den du auf OnlyFans, Fansly, Mym oder BestFans verdienst, beginnt nicht nur dein Weg als Content Creator – sondern auch deine steuerliche Verantwortung. Viele starten voller Kreativität, aber ohne steuerliches Wissen. Das kann später teuer werden. In diesem Artikel erfährst du, welche Steuern du zahlen musst, wann sie fällig werden und wie du dich von Anfang an rechtssicher aufstellst.
Warum du Steuern ernst nehmen solltest
In Deutschland bist du verpflichtet, alle Einkünfte dem Finanzamt mitzuteilen – auch solche aus Plattformen mit Sitz im Ausland. Die Annahme, OnlyFans oder Mym seien „nicht meldepflichtig“, weil sie keine deutschen Unternehmen sind, ist ein gefährlicher Irrtum. Die Steuerfahndung ist mittlerweile gut vernetzt – und Online-Einnahmen stehen im Fokus.
Wer keine Steuern zahlt, obwohl er müsste, riskiert hohe Nachzahlungen, Zinsen oder sogar ein Strafverfahren wegen Steuerhinterziehung.
Welche Einnahmen sind steuerpflichtig?
Einnahmen aus Content-Plattformen wie OnlyFans, Fansly, Mym oder BestFans gelten als gewerbliche Einkünfte. Dazu gehören:
- Abo-Gebühren
- Pay-per-View-Inhalte (PPV)
- Trinkgelder
- Verkäufe von Custom Content
- Affiliate-Einnahmen oder Werbepartnerschaften
Diese Einnahmen musst du vollständig in deiner Steuererklärung angeben – auch dann, wenn sie über mehrere Plattformen laufen oder du noch unter dem Freibetrag liegst.
1. Einkommensteuer
Die Einkommensteuer ist die wichtigste Steuer für dich als Creator. Du musst sie zahlen, sobald dein Gewinn (also Einnahmen minus Ausgaben) den Grundfreibetrag übersteigt. Dieser liegt 2024 bei:
- 11.604 € für Ledige
- 23.208 € für Verheiratete (gemeinsame Veranlagung)
Beispiel: Du verdienst im Jahr 15.000 € auf OnlyFans und hast 3.000 € Ausgaben (Equipment, Software, Internet). Dein Gewinn: 12.000 €. Damit überschreitest du den Freibetrag und musst Einkommensteuer zahlen.
Die Steuer wird nach dem progressiven Steuersatz berechnet (zwischen 14 % und 42 %).
2. Umsatzsteuer
Viele Creator:innen vergessen, dass sie unter Umständen auch Umsatzsteuer abführen müssen. Die gute Nachricht: Die Kleinunternehmerregelung kann dir den Einstieg erleichtern.
Was bedeutet das konkret?
- Bis 22.000 € Umsatz (Vorjahr) und 50.000 € (laufendes Jahr): Du kannst als Kleinunternehmer:in gelten → keine Umsatzsteuerpflicht
- Darüber hinaus: Du musst 19 % Umsatzsteuer auf deine Leistungen abführen
Wichtig: Da Plattformen wie Fansly oder OnlyFans im Ausland sitzen, greifen hier Sonderregelungen. Oft wird die sogenannte „Reverse-Charge“-Regelung angewendet, bei der der Empfänger (die Plattform) die Umsatzsteuer schuldet – du musst dies aber auf deinen Rechnungen korrekt kennzeichnen! (Unbedingt mit einem versierten Steuerberater sprechen, da es hier unterschiedliche Ansichten und Auslegungen der Finanzverwaltung geben kann.“
Tipp: Lass dich dazu unbedingt steuerlich beraten – hier passieren viele (teure) Fehler.
3. Gewerbesteuer
Als Creator giltst du steuerlich fast immer als Gewerbetreibende:r. Das bedeutet: Ab einem Gewinn von 24.500 € jährlich wird Gewerbesteuer fällig. Diese variiert je nach Gemeinde (Hebesatz), liegt aber im Durchschnitt bei 14–17 %.
Unterhalb dieser Grenze musst du keine Gewerbesteuer zahlen – eine Anmeldung beim Gewerbeamt ist aber dennoch erforderlich, sobald du regelmäßig mit Gewinnerzielungsabsicht arbeitest.
4. Sozialversicherungen
Selbstständige müssen sich selbst um ihre soziale Absicherung kümmern. Pflichtversichert bist du in der Regel nicht – es sei denn, du hast keine weiteren Einnahmen und keine private Absicherung.
Mögliche Optionen:
- Freiwillige Krankenversicherung bei deiner gesetzlichen Kasse
- Private Krankenversicherung
- Rentenversicherungspflicht (optional bzw. je nach Einzelfall)
Achtung: Wer beruflich Creator:in ist, muss seine Einkünfte auch der Krankenkasse melden – sonst drohen Nachzahlungen. Dies gilt auch für den Nebenerwerb.
Was kannst du steuerlich absetzen?
Als gewerblich tätige:r Creator:in kannst du viele Ausgaben steuerlich geltend machen – und damit deinen zu versteuernden Gewinn senken. Dazu gehören z. B.:
- Technik (Smartphone, Kamera, Mikrofon, Licht)
- Software-Abos (z. B. Bildbearbeitung, VPN)
- Requisiten (wenn ausschließlich für Content)
- Arbeitszimmer (anteilig, bei Nachweis)
- Marketingkosten (z. B. bezahlte Werbung, Domainkosten)
Wichtig: Belege sammeln und gut dokumentieren – das Finanzamt kann Nachweise verlangen.
Tipp: Lasse dich auch hier gut beraten, denn auch hier lauern einige Fallstricke.
Welche Besonderheiten gelten bei den Plattformen?
- OnlyFans: Sitz in Großbritannien. Einnahmen gelten als Auslandsumsatz.
- Fansly: Sitz in den USA. Einnahmen ebenfalls im Ausland erzielt – Reverse-Charge beachten.
- Mym: Sitz in Frankreich. Plattform behält Provision ein – Einnahmen zählen trotzdem voll.
- BestFans: Deutsche Plattform. Rechtlich einfacher, aber trotzdem voll steuerpflichtig.
Fazit: Steuern gehören zum Creator-Business dazu
Viele Creator:innen starten unbedarft – und laufen in steuerliche Fallen. Dabei ist der Weg klar: Wer auf OnlyFans, Fansly, Mym oder BestFans Geld verdient, muss sich um seine steuerlichen Pflichten kümmern. Mit einer Gewerbeanmeldung, einem guten System für Einnahmen & Ausgaben sowie ggf. einem erfahrenen Steuerberater bist du auf der sicheren Seite.
Unser Tipp: Regel alles von Anfang an professionell – das schützt dich, spart Geld und stärkt deine Seriosität.