Der Einstieg als Content Creator auf Plattformen wie OnlyFans, Fansly oder BestFans ist für viele der erste Schritt in die Selbstständigkeit – oft ohne, dass sie es merken. Doch schon nach den ersten Einnahmen stellt sich eine wichtige Frage: Muss ich ein Gewerbe anmelden? In diesem Artikel bekommst du eine fundierte, verständliche und praxisnahe Antwort auf genau diese Frage. Dazu erfährst du, worauf du steuerlich achten musst, welche Ausnahmen es gibt – und warum Unwissenheit hier richtig teuer werden kann.
Ab wann gilt man als gewerblich?
In Deutschland gilt grundsätzlich: Wer regelmäßig, mit Gewinnerzielungsabsicht und dauerhaft eine selbstständige Tätigkeit ausübt, betreibt ein Gewerbe. Das trifft in den meisten Fällen auch auf Content Creator auf Plattformen wie OnlyFans, Fansly und BestFans zu – selbst wenn anfangs nur geringe Beträge fließen.
Typische Anzeichen für eine Gewerbepflicht:
- Regelmäßige Uploads (z. B. wöchentliche Inhalte)
- Bezahlte Abos, Trinkgelder oder Pay-per-View-Inhalte
- Marketingmaßnahmen (z. B. über Instagram, Reddit, Twitter)
- Monetarisierung durch mehrere Plattformen
Wichtig: Bereits eine einzige Plattform mit regelmäßigen Einnahmen kann als gewerbliche Tätigkeit eingestuft werden.
Was passiert, wenn man kein Gewerbe anmeldet?
Wer ein Gewerbe hätte anmelden müssen, es aber unterlässt, begeht eine Ordnungswidrigkeit. Die Folge kann ein Bußgeld vom Gewerbeamt sein – in der Regel zwischen 100 € und 1.000 €. Hinzu kommen mögliche Nachforderungen vom Finanzamt, z. B. Umsatzsteuer und Einkommensteuer inklusive Verzugszinsen.
Typischer Fehler:
Viele Creator denken: „Ich verdiene doch kaum was, das lohnt sich doch gar nicht.“ Aber genau das ist gefährlich. Denn das Finanzamt interessiert sich nicht nur für die Höhe deiner Einnahmen – sondern auch für deine Absicht, dauerhaft Geld zu verdienen.
Gewerbe vs. Freiberufler – was gilt für Creator?
In Deutschland gibt es den Unterschied zwischen „Freiberufler:innen“ (z. B. Künstler:innen, Journalist:innen) und „Gewerbetreibenden“. Während Freiberufler:innen kein Gewerbe anmelden müssen, unterliegen gewerbliche Tätigkeiten der Anmeldepflicht.
Content Creator auf OnlyFans, Fansly oder BestFans gelten in der Regel nicht als Freiberufler:innen – weil sie nicht unter die klassischen Katalogberufe nach § 18 EStG fallen. Auch wenn du künstlerisch arbeitest (z. B. mit Fotografie oder Performance), wirst du im Zweifel als Gewerbetreibende:r eingestuft.
Ausnahme:
Wer ausschließlich Inhalte auf künstlerischer Ebene produziert, z. B. als Fotokünstler:in mit nachweisbarer Ausbildung, kann eine Einzelfallprüfung beantragen. In der Praxis betrifft das aber nur sehr wenige Creator.
Wie läuft eine Gewerbeanmeldung ab?
Die Anmeldung ist unkompliziert – sie kann online, per Post oder persönlich beim örtlichen Gewerbeamt erfolgen. Dafür brauchst du:
- Personalausweis oder Reisepass
- Formular zur Gewerbeanmeldung
- Beschreibung deiner Tätigkeit (z. B. „Content-Erstellung & digitale Dienstleistungen“)
Die Kosten liegen je nach Gemeinde zwischen 15 und 60 €. Nach der Anmeldung informiert das Gewerbeamt automatisch das Finanzamt, die IHK und ggf. weitere Stellen.
Tipp: In unserem Steuerkurs erfährst du auch, welche Tätigkeit du im Idealfall anmeldest, um dich vor Fallstricken zu schützen.
Was ist mit Steuern?
Mit der Anmeldung erhältst du vom Finanzamt einen sogenannten Fragebogen zur steuerlichen Erfassung. Darin gibst du deine geschätzten Einnahmen und Ausgaben an. Auf dieser Basis entscheidet das Finanzamt, ob du:
- Umsatzsteuer abführen musst (oder die Kleinunternehmerregelung nutzt)
- Einkommensteuer zahlst (wenn du über dem Freibetrag liegst)
- Gewerbesteuerpflichtig wirst (ab ca. 24.500 € Jahresgewinn)
Tipp: Lass dich bei der Ausfüllung von einem Steuerberater unterstützen, der sich auf Creator spezialisiert hat, oder buche unseren Steuerkurs, in dem du von einem spezialisierten Steuerberater alles gezeigt und erklärt bekommst. – kleine Fehler können später zu teuren Problemen führen.
Wie sieht es mit BestFans, OnlyFans und Fansly im Ausland aus?
Auch wenn die Plattformen ihren Sitz im Ausland haben, bist du als Creator:in in Deutschland steuerpflichtig. Das bedeutet konkret:
- OnlyFans: Sitz in Großbritannien – Einnahmen gelten als ausländisch, aber voll steuerpflichtig
- Fansly: Sitz in den USA – Einnahmen müssen in Deutschland versteuert werden
- BestFans: Sitz in Deutschland – steuerlich am einfachsten
Wichtig ist, dass du Einnahmen aus allen Plattformen in deiner Buchhaltung dokumentierst – auch Trinkgelder und Provisionen.
Was du zusätzlich beachten solltest
- Du brauchst ein separates Konto für deine geschäftlichen Einnahmen
- Spätestens nach Anmeldung bist du verpflichtet, eine einfache Buchhaltung zu führen
- Die IHK kann Beiträge erheben – meist nur geringe Beträge für Kleingewerbe
- Du kannst viele Ausgaben absetzen (z. B. Kamera, Licht, Requisiten, Software)
Tipp: Auch zu diesen Punkten bekommst du klare Empfehlungen in unserem Steuerkurs, der speziell für Content Creator erstellt ist, die auf OnlyFans, sowie ähnlichen Plattformen unterwegs sind.
Fazit: Ja, du brauchst (meist) ein Gewerbe
Wenn du Inhalte auf OnlyFans, Fansly oder BestFans erstellst und damit regelmäßig Geld verdienst oder verdienen willst, führt an der Gewerbeanmeldung kein Weg vorbei. Es ist kein Hexenwerk – und bietet dir im Gegenteil sogar Vorteile wie Rechtssicherheit, steuerliche Absetzbarkeit von Kosten und die Möglichkeit, dein Business professionell aufzubauen.
Wenn du dir nicht sicher bist, helfen wir weiter. Unser Tipp: Regel lieber von Anfang an alles sauber, statt später nachzahlen zu müssen. Wer professionell agiert, wird auch langfristig erfolgreicher.