Kann ich meine Kamera absetzen? Steuertipps für OnlyFans, Fansly, Mym & Co.

Viele Content-Creator:innen, die auf Plattformen wie OnlyFans, Fansly, Mym oder BestFans aktiv sind, stellen sich früher oder später eine wichtige Frage: „Kann ich meine Kamera steuerlich absetzen?“ Die Antwort lautet: Ja – aber nur unter bestimmten Voraussetzungen. In diesem Beitrag erfährst du, worauf du achten musst, welche Kosten noch absetzbar sind und wie du rechtssicher mit dem Finanzamt kommunizierst.

Grundsatz: Beruflich oder privat? Das ist entscheidend

Das Finanzamt unterscheidet klar zwischen beruflich und privat genutzten Gegenständen. Eine Kamera kann nur dann steuerlich geltend gemacht werden, wenn sie „überwiegend beruflich“ eingesetzt wird. Für Content-Creator:innen, die regelmäßig Fotos oder Videos für Plattformen wie OnlyFans oder Fansly produzieren, ist das in der Regel gegeben – vorausgesetzt, du kannst das glaubhaft nachweisen.

Wichtig: Gewerbe oder selbstständige Tätigkeit anmelden

Ohne offizielle Anmeldung (Gewerbe oder freiberufliche Tätigkeit) ist ein Kamera-Abzug nicht möglich. Sobald du deine Tätigkeit anmeldest und Einkünfte erzielst, kannst du auch Betriebsausgaben geltend machen – darunter fällt deine Kamera.

Welche Kamera-Kosten kannst du absetzen?

Grundsätzlich zählen zu den absetzbaren Kosten:

  • Anschaffungskosten der Kamera
  • Objektive und Zubehör (z. B. Stativ, Licht, Akkus)
  • Speicherkarten, externe Festplatten
  • Software zur Bearbeitung (z. B. Adobe Lightroom, Final Cut Pro)

Achte darauf, dass du alle Belege sorgfältig aufbewahrst und die Ausgaben klar dokumentierst. Das erleichtert die Kommunikation mit dem Finanzamt erheblich.

Abschreibung: So wird die Kamera steuerlich behandelt

Kostet deine Kamera mehr als 800 € netto (952 € brutto), handelt es sich um ein sogenanntes „abnutzbares Wirtschaftsgut“. Das bedeutet: Du kannst den Betrag nicht sofort vollständig absetzen, sondern musst ihn über mehrere Jahre abschreiben – in der Regel über drei Jahre.

Beispiel:

Du kaufst eine Kamera für 1.200 € netto im Januar. Du kannst in diesem Jahr ein Drittel (400 €) steuerlich geltend machen, im zweiten und dritten Jahr ebenfalls je 400 €.

Sonderfall: Geringwertige Wirtschaftsgüter (GWG)

Liegt der Netto-Kaufpreis unter 800 €, darfst du den kompletten Betrag im Anschaffungsjahr abschreiben. Das lohnt sich vor allem für Einsteiger mit kleinerem Budget.

Gemischte Nutzung: Was tun, wenn du die Kamera auch privat nutzt?

Wird die Kamera teilweise auch für private Zwecke eingesetzt (z. B. Urlaubsfotos), kannst du sie nur anteilig absetzen. Du musst dann eine realistische Nutzungsquote schätzen – z. B. 70 % beruflich, 30 % privat. Entsprechend wird der absetzbare Anteil berechnet.

Wichtig:

Diese Einschätzung sollte plausibel und nachvollziehbar sein. Im Zweifelsfall kann das Finanzamt Nachweise fordern – z. B. durch ein Nutzungstagebuch oder die Analyse deiner Inhalte auf OnlyFans oder Mym.

Weitere absetzbare Ausrüstung für Content Creator

Neben der Kamera gibt es zahlreiche weitere Ausgaben, die du steuerlich geltend machen kannst:

  • Smartphone (bei beruflicher Nutzung)
  • Requisiten & Outfits für deine Shootings
  • Raummiete oder anteilige Miete bei Nutzung des Wohnraums als Studio
  • Internetkosten (anteilig)
  • Fortbildungskosten (z. B. Kurse zu Social Media, Fotografie)

Vorsicht bei Luxusausgaben

Luxuskameras im Wert von mehreren tausend Euro oder besonders teure Accessoires können das Interesse des Finanzamts wecken. Hier gilt: Die Anschaffung muss „angemessen“ sein. Für Content-Erstellung auf Plattformen wie BestFans oder Fansly reicht in der Regel eine Mittelklasse-Kamera aus. Wer übertreibt, riskiert Nachfragen oder sogar Kürzungen.

Zusammenarbeit mit einem Steuerberater – dein unfairer Vorteil

Besonders Creator:innen, die auf mehreren Plattformen gleichzeitig aktiv sind (OnlyFans, Fansly, Mym, BestFans), sollten frühzeitig mit einem Steuerberater zusammenarbeiten. Dieser hilft dir nicht nur bei der korrekten Buchführung, sondern auch dabei, das Maximum aus deinen Betriebsausgaben herauszuholen – und rechtssicher zu agieren.

Pro-Tipp:

Viele Steuersoftwarelösungen bieten Schnittstellen zu Banking-Apps oder Beleg-Uploads per Smartphone. Nutze das – je früher du dich organisierst, desto weniger Stress hast du später mit der Steuer.

Fazit: Ja, du kannst deine Kamera absetzen – wenn du es richtig machst

Die Kamera ist für Creator:innen auf OnlyFans & Co. ein zentrales Arbeitsmittel – und damit steuerlich absetzbar. Ob du sie vollständig oder nur anteilig absetzen kannst, hängt von der Nutzung und dem Preis ab. Wichtig ist, dass du strukturiert arbeitest, deine Belege sammelst und im Zweifel professionellen Rat einholst.

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